ClipDealer Audio Kundenlizenzvertrag
1. Präambel
1.1 In der vorliegenden Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Kunden die von der ClipDealer GmbH (nachfolgend "Clipdealer") zur Verfügung gestellten Sounds verwenden dürfen.
1.2 Der Kunden-Lizenzvertrag gilt zusätzlich zu den für die Internetseite geltenden Nutzungsbedingungen, die alle Urheber und Kunden (nachfolgend zusammenfassend "Mitglieder" genannt) eingegangen sind. Bei evtl. Widersprüchen zwischen dem Kunden-Lizenzvertrag und den Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Kunden-Lizenzvertrages.
2. Lizenz
2.1 Clipdealer gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der Sounds für die zulässigen Verwendungszwecke in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen.
2.2 Sämtliche weiteren Rechte an den Sounds und bezüglich der Sounds, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, verbleiben bei Clipdealer bzw. dem Urheber der Sounds.
2.3 Weitergabe:
(a) Die Lizenz ist grundsätzlich nicht übertragbar.
(b) Ausnahme: Das Recht am Inhalt darf nur an einen einzigen Dritten weiter übertragen werden, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojektes erfolgt, z.B. durch eine Werbeagentur an ihren Auftraggeber. Die mehrmalige Verwendung in Projekten für unterschiedliche Auftraggeber ist nicht gestattet. In diesem Fall muss pro Auftraggeber eine weitere Lizenz erworben werden.
2.4 Verwendungszweck:
Die Übertragung der Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte erstreckt sich auf
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Sounds im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig - auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Ton-/Datenträgern - zu vervielfältigen und zu verbreiten und/oder vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen.
- das Abruf- und Onlinerecht bzw. das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, d.h. das Recht, die Sounds mittels analoger, digitaler, oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder mittels Kabel zur Verfügung zu stellen.
- das Senderecht, d.h. das Recht, die Sounds im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart beliebig oft in allen technischen Verfahren (z. B. analog, digital, hochauflösend, inkl. DVB-T, -C, -S und -H) durch Funksendungen, wie Ton- und Fernsehfunk, Drahtfunk, Hertz'sche Wellen, Laser, Mikrowellen etc. oder ähnliche technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob die Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen (auch soweit über Telefonnetz) unter Einschluß der Kabelweitersendung, Satelliten unter Einschluß von Direktsatelliten (DBS), sonstiger Daten- oder Telefonleitungen oder -Netze wie ISDN, DSL, GSM, UMTS, Richtfunk, Powerline (Stromleitungen) etc., sonstiger technischen Einrichtungen oder mittels einer Kombination der Übertragungswege erfolgt.
- das Videogrammrecht, d. h. das Recht zur Auswertung der Sounds durch Vervielfältigung und Verbreitung auf analogen und digitalen Bild-/Ton-/Datenträgern jeder Art. Die Videogrammrechte umfassen insbesondere sämtliche Speichermedien (Bild-/Tonträger) aller Art (CD, DVD usw.).
- das Theaterrecht (Vorführungs-/Kinorecht), d. h. das Recht, die Sounds durch öffentliche Vorführungen - ggf. live - in Filmtheatern und sonstigen dafür geeigneten Örtlichkeiten (z.B. in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Fahrzeugen, Zügen, Flugzeugen, Hotels etc. oder auf öffentlichen Plätzen wie z. B. Straßen, Bahnhöfen, Flughäfen, Autokinos etc.) auszuwerten. Die Vorführung kann unter Anwendung aller dafür geeigneten Verfahren/Techniken (auch digitale und elektro-magnetische Systeme) entgeltlich oder unentgeltlich und in allen Formaten (mp3, wav, aif) und auf Bild-/Ton-/Datenträgern aller Art erfolgen.
- das Recht zur Klammerteilauswertung, d. h. das Recht, die Sounds unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt, beliebig oft, entgeltlich oder unentgeltlich, ausschnittsweise in allen Medien (z. B. analoge oder digitale Bild-/Ton-/Datenträger und/oder sonstige Medien) zu nutzen.
- das Messerecht, d. h. das Recht, die Sounds ganz oder ausschnittsweise, unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt auf Messen, (Verkaufs-)Ausstellungen und auf ähnlichen Veranstaltungen öffentlich vorzuführen und/oder auszuwerten.
- das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Sounds unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten.
2.5 Social Media Lizenz
Beim Erwerb einer Social Media Lizenz gelten grundsätzlich die Regelungen der 2.1 bis 2.4. Die Lizenz enthält das Recht zur Nutzung der Inhalte innerhalb sozialer Netzwerke (z.B. Facebook, Google+, MySpace u. dgl.). In diesem Rahmen ist eine Unterlizenzierung der Inhalte gestattet (abweichend von Ziffer 2.3). Die Grundsätze des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sowie die Einschränkungen der nachfolgenden Ziffer 3 sind zu beachten, insbesondere dürfen etwa Inhalte, auf denen eine Person abgebildet ist, nicht als Profilbild eingesetzt werden.
3. Unerlaubte Nutzung
Die Sounds dürfen nicht eingesetzt werden
(a) im Rahmen pornografischer, sexistischer, diffamierender, verleumderischer, rassistischer, Minderheiten oder religiös verletzender Darstellungen;
(b) als Marke oder Unternehmenskennzeichen (Jingle) oder als Teil hiervon;
(c) für die Nutzung in Mustervorlagen (Templates), die für einen Wiederverkauf gedacht sind, z. B. Vorlagen für Webseiten, Flash-Vorlagen, Vorlagen für elektronische Grußkarten, Sampler;
(d) für unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming);
(e) für sonstige unerlaubte Handlungen.
4. Übertragung der Rechte
4.1 Die Rechte werden im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs übertragen.
4.2 Diese Übertragung steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der fälligen Lizenzgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung bei Clipdealer.
4.3 Bei verspäteter Zahlung fallen die Rechte an Clipdealer zurück. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlung werden die Rechte rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Übertragung wieder eingeräumt.
5. Lizenzgebühr
5.1 Die Gebühr wird zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungszeitpunkt zur Zahlung fällig. Bei Zahlung per Kreditkarte wird diese im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs belastet. Hierzu gelten die Lizenzzahlungsbedingungen der Nutzungsbedingungen.
5.2 Falls der Kunde den/die Sound(s) nicht veröffentlicht oder verwendet, ist Clipdealer weder zur Rücknahme noch zur Rückzahlung der Lizenzgebühr verpflichtet.
6. Eingeschränkte Zusicherungen und Gewährleistungen
6.1 Sämtliche Sounds sind frei von Ansprüchen oder Rechten von in- und ausländischen Verwertungsgesellschaften.
6.2 Die Haftung von Clipdealer sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Clipdealer für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen. Es gilt grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
6.3 Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
7.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.
7.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
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