ClipDealer Video/Foto/Vektor Kundenlizenzvertrag
1. Präambel
1.1 In der vorliegenden Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Kunden die von der ClipDealer GmbH (nachfolgend "Clipdealer") zur Verfügung gestellten Inhalte, beispielsweise Fotografien, Videos (bspw. Filme, Animationen), Grafiken, Illustrationen, Zeichnungen (nachfolgend "Inhalte" genannt), verwenden dürfen.
1.2 Der Kunden-Lizenzvertrag gilt zusätzlich zu den für die Internetseite geltenden Nutzungsbedingungen, die alle Urheber und Kunden (nachfolgend zusammenfassend "Mitglieder" genannt) eingegangen sind. Bei evtl. Widersprüchen zwischen dem Kunden-Lizenzvertrag und den Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Kunden-Lizenzvertrages.
2. Lizenz
2.1 Clipdealer gewährt dem Kunden eine nicht exklusive, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des Inhalts für die zulässigen Verwendungszwecke in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen.
2.2 Sämtliche weiteren Rechte an dem Inhalt und bezüglich der Inhalte, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, verbleiben bei Clipdealer bzw. dem Urheber des Inhaltes.
2.3 Weitergabe:
(a) Die Lizenz ist grundsätzlich nicht übertragbar.
(b) Ausnahme: Das Nutzungsrecht am Inhalt darf nur an einen einzigen Dritten weiter übertragen werden, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojektes erfolgt, z.B. durch eine Werbeagentur an Ihren Auftraggeber. Die mehrmalige Verwendung in Projekten für unterschiedliche Auftraggeber ist nicht gestattet. In diesem Fall muss pro Auftraggeber eine weitere Lizenz erworben werden.
2.4 Verwendungszweck:
Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig - auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Ton-/Datenträgern - zu vervielfältigen und zu verbreiten und/oder vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen.
- das Abruf- und Onlinerecht, d.h. das Recht, die Inhalte mittels analoger, digitaler, oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder mittels Kabel zur Verfügung zu stellen.
- das Senderecht, d.h. das Recht, die Inhalte im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart beliebig oft in allen technischen Verfahren (z. B. analog, digital, hochauflösend, inkl. DVB-T, -C, -S und -H) durch Funksendungen, wie Ton- und Fernsehfunk, Drahtfunk, Hertz'sche Wellen, Laser, Mikrowellen etc. oder ähnliche technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob die Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen (auch soweit über Telefonnetz) unter Einschluß der Kabelweitersendung, Satelliten unter Einschluß von Direktsatelliten (DBS), sonstiger Daten- oder Telefonleitungen oder -Netze wie ISDN, DSL, GSM, UMTS, Richtfunk, Powerline (Stromleitungen) etc., sonstiger technischen Einrichtungen oder mittels einer Kombination der Übertragungswege erfolgt.
- das Videogrammrecht, d. h. das Recht zur Auswertung der Inhalte durch Vervielfältigung und Verbreitung auf analogen und digitalen Bild-/Ton-/Datenträgern jeder Art. Die Videogrammrechte umfassen insbesondere sämtliche Speichermedien (Bild-/Tonträger) aller Art (CD, DVD usw.).
- das Theaterrecht (Vorführungs-/Kinorecht), d. h. das Recht, die Inhalte durch öffentliche Vorführungen - ggf. live - in Filmtheatern und sonstigen dafür geeigneten Örtlichkeiten (z.B. in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Fahrzeugen, Zügen, Flugzeugen, Hotels etc. oder auf öffentlichen Plätzen wie z. B. Straßen, Bahnhöfen, Flughäfen, Autokinos etc.) auszuwerten. Die Vorführung kann unter Anwendung aller dafür geeigneten Verfahren/Techniken (auch digitale und elektro-magnetische Systeme) entgeltlich oder unentgeltlich und in allen Formaten (z. B. 70, 35, 16, 8 und Super 8 mm) und auf Bild-/Ton-/Datenträgern aller Art erfolgen.
- das Recht zur Klammerteilauswertung, d. h. das Recht, die Inhalte unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt, einschließlich der Originalfilmmusik bzw. dem Originalfilmton beliebig oft, entgeltlich oder unentgeltlich, ausschnittsweise in allen Medien (z. B. analoge oder digitale Bild-/Ton-/Datenträger und/oder sonstige Medien) zu nutzen.
- das Messerecht, d. h. das Recht, die Inhalte ganz oder ausschnittsweise, unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt auf Messen, (Verkaufs-)Ausstellungen und auf ähnlichen Veranstaltungen öffentlich vorzuführen und/oder auszuwerten.
- das Druckrecht, d. h. das Recht, die Inhalte bzw. Inhalte daraus zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von bebilderten oder nicht-bebilderten Büchern, Heften und sonstigen Druckwerken zu nutzen.
- das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Inhalte unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. Montage, Verfremdung, Colorierung).
2.5 Merchandising Lizenz (nicht erforderlich bei Videos):
Beim Erwerb einer Merchandising Lizenz gelten die Regelungen der 2.1 bis 2.4. Zusätzlich gilt:
Insbesondere enthalten ist das Recht zur kommerziellen Auswertung der Inhalte durch die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art (Wiederverkaufsprodukte wie z.B. Poster, Kalender, Puppen, Spiele, Spielzeug, Stofftiere, Sportartikel, Haushalts-, Bad- und Küchenwaren, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Kopfbedeckungen, Buttons etc.).
2.6 Social Media Lizenz
Beim Erwerb einer Social Media Lizenz gelten grundsätzlich die Regelungen der 2.1 bis 2.4. Die Lizenz enthält das Recht zur Nutzung der Inhalte innerhalb sozialer Netzwerke (z.B. Facebook, Google+, MySpace u. dgl.). In diesem Rahmen ist eine Unterlizenzierung der Inhalte gestattet (abweichend von Ziffer 2.3). Die Grundsätze des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sowie die Einschränkungen der nachfolgenden Ziffer 3 sind zu beachten, insbesondere dürfen etwa Inhalte, auf denen eine Person abgebildet ist, nicht als Profilbild eingesetzt werden.
3. Unerlaubte Nutzung
Die Inhalte dürfen nicht eingesetzt werden
(a) für pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen;
(b) in einer dem Urheber oder die abgebildete Person/en herabwürdigenden Art und Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht einverstanden sein könnte. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder -missbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Inhalt dargestellte Person anstoßend wäre (z.B. Dating-Seiten, Escort Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten). In diesem Fall ist ein ausdrückliches schriftliches Einverständnis der betroffenen Person über Clipdealer einzuholen (gegen eine pauschale Gebühr).
(c) als Marke, Geschmacksmuster, Logo oder Unternehmenskennzeichen oder als Teil hiervon;
(d) für unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming);
(e) für sonstige unerlaubte Handlungen.
4. Übertragung der Nutzungsrechte
4.1 Die Nutzungsrechte werden im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs übertragen.
4.2 Diese Übertragung steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der fälligen Lizenzgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung bei Clipdealer.
4.3 Bei verspäteter Zahlung fallen die Nutzungsrechte an Clipdealer zurück. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlung werden die Nutzungsrechte rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Übertragung wieder eingeräumt.
5. Lizenzgebühr
5.1 Die Gebühr wird zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungszeitpunkt zur Zahlung fällig. Bei Zahlung per Kreditkarte wird diese im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs belastet. Hierzu gelten die Lizenzzahlungsbedingungen der Nutzungsbedingungen.
5.2 Falls der Kunde den/die Inhalt(e) nicht veröffentlicht oder verwendet, ist Clipdealer weder zur Rücknahme noch zur Rückzahlung der Lizenzgebühr verpflichtet.
6. Eingeschränkte Zusicherungen und Gewährleistungen
6.1 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, die für die jeweilige Verwendung der Inhalte erforderlichen Genehmigungen einzuholen, soweit nicht vorhanden. Dies gilt insbesondere für Abbildungen von Personen, Kunstwerken oder Architektur, nicht-öffentlich zugänglichen Plätzen, sowie bei sonstigen Abbildungen, die Namen, Firmen, Marken, eingetragene Geschmacksmuster oder urheberrechtlich geschützten Werke (§2 UrhG) enthalten oder sonstige Schutzrechte Dritter berühren.
6.2 Sofern in der Medienbeschreibung die Existenz einer Modellfreigabe (Model Release) in den Daten zum Inhalt auf der Website nicht angegeben ist, werden die Nutzungsrechte ohne Modellfreigabe (Model Release) erteilt. Der Kunde ist verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen. Clipdealer ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit dem Kunden zusammenzuarbeiten (gegen Erhebung einer pauschalen Gebühr).
6.3 Sofern die Existenz einer Eigentumsfreigabe (Property Release) in den Daten zum Inhalt auf der Website nicht angegeben ist, werden die Nutzungsrechte ohne Eigentumsfreigabe (Property Release) erteilt. Der Kunde ist verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen (etwa neben einem Property Release eine Freigabe hinsichtlich eventuell bestehender Schutzrechte, siehe 6.4). Clipdealer ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit dem Kunden zusammenarbeiten (gegen Erhebung einer pauschalen Gebühr).
6.4 Clipdealer verfügt nicht über Freigaben/Erlaubnisse von Herstellern kommerzieller Produkte (z. B. Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Verpackungen, Designerkleidung etc.). Freigaben sind jedoch oft auf Fallbasis erhältlich. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer entsprechenden Nutzung des Inhalts eine Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers erforderlich ist. Der Kunde ist verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen. Clipdealer ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit dem Kunden zusammenarbeiten (gegen Erhebung einer pauschalen Gebühr).
6.5 Ungeachtet dessen ist Clipdealer weder zu dieser Zusammenarbeit verpflichtet, noch schuldet Clipdealer einen Erfolg.
6.6 Die Haftung von Clipdealer, sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Clipdealer für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen. Es gilt grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
6.7 Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
7.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.
7.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
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