ClipDealer Audio Urheberlizenzvertrag
1. Vorbemerkung
1.1 In der vorliegenden Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen Urheber ihre Sounds der Clipdealer GmbH (nachfolgend "Clipdealer") zur Verfügung stellen. Insbesondere erfolgen Regelungen zur Übertragung der Rechte von den Urhebern auf Clipdealer.
1.2 Kunden und Urheber werden zusammen als "Mitglieder" bezeichnet.
1.3 Der Urheber-Lizenzvertrag gilt zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen, die von allen Mitgliedern akzeptiert werden. Bei Widersprüchen zwischen dem Urheber-Lizenzvertrag und den Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Urheber-Lizenzvertrages.
2. Rechteübertragung
2.1 Der Urheber überträgt Clipdealer nicht exklusiv sämtliche Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte an den zur Verfügung gestellten Sounds. Diese Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte sind übertragbar sowie inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt.
2.2
a) Die Übertragung erfolgt, um Dritten Nutzungsrechte sowie Leistungsschutzrechte gemäß den Bestimmungen des Kunden-Lizenzvertrages einzuräumen (s. aber unter Punkt b), um die Sounds zu den weiteren nachfolgend genannten Zwecken zu nutzen sowie um Nutzungsrechte sowie Leistungsschutzrechte ganz oder teilweise auf andere Agenturen oder Vertriebspartner (nachfolgend zusammenfassend "Partner" genannt) zum Zwecke der Vermarktung zu übertragen. Clipdealer kann zudem die eingeräumten Nutzungsrechte und Leistungsschutzrechte vollständig oder teilweise an ein drittes Unternehmen (etwa eine Auslandsgesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen) übertragen.
b) Ausnahme: Clipdealer wird Lizenzierungen von Inhalten des Urhebers im Rahmen einer Social Media Lizenz (s. Kunden-Lizenzvertrag Ziffer 2.6) nur dann vornehmen, wenn der Urheber diesbezüglich gesondert eingewilligt hat.
2.3 Der Urheber willigt ein, dass sämtliche Lizenzierungen der von ihm zur Verfügung gestellten Sounds ohne Nennung seines Namens (also anonym) erfolgen können. Der Urheber verzichtet ausdrücklich auf sein Recht auf Namensnennung.
2.4 Clipdealer ist zu einer Verwertung der übertragenen Rechte nicht verpflichtet.
2.5 Die Übertragung der Nutzungs- und Leistungsschutzrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Sounds im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig - auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Ton-/Datenträgern - zu vervielfältigen
- das Abruf- und Onlinerecht bzw. das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, d.h. das Recht, die Sounds mittels analoger, digitaler, oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder mittels Kabel zur Verfügung zu stellen.
- das Senderecht, d.h. das Recht, die Sounds im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart beliebig oft in allen technischen Verfahren (z. B. analog, digital, hochauflösend, inkl. DVB-T, -C, -S und -H) durch Funksendungen, wie Ton- und Fernsehfunk, Drahtfunk, Hertz'sche Wellen, Laser, Mikrowellen etc. oder ähnliche technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob die Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen (auch soweit über Telefonnetz) unter Einschluß der Kabelweitersendung, Satelliten unter Einschluß von Direktsatelliten (DBS), sonstiger Daten- oder Telefonleitungen oder -Netze wie ISDN, DSL, GSM, UMTS, Richtfunk, Powerline (Stromleitungen) etc., sonstiger technischen Einrichtungen oder mittels einer Kombination der Übertragungswege erfolgt.
- das Videogrammrecht, d. h. das Recht zur Auswertung der Sounds durch Vervielfältigung und Verbreitung auf analogen und digitalen Bild-/Ton-/Datenträgern jeder Art. Die Videogrammrechte umfassen insbesondere sämtliche Speichermedien (Bild-/Tonträger) aller Art (CD, DVD usw.).
- das Theaterrecht (Vorführungs-/Kinorecht), d. h. das Recht, die Sounds durch öffentliche Vorführungen - ggf. live - in Filmtheatern und sonstigen dafür geeigneten Örtlichkeiten (z.B. in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen, Fahrzeugen, Zügen, Flugzeugen, Hotels etc. oder auf öffentlichen Plätzen wie z. B. Straßen, Bahnhöfen, Flughäfen, Autokinos etc.) auszuwerten. Die Vorführung kann unter Anwendung aller dafür geeigneten Verfahren/Techniken (auch digitale und elektro-magnetische Systeme) entgeltlich oder unentgeltlich und in allen Formaten (mp3, wav, aif) und auf Bild-/Ton-/Datenträgern aller Art erfolgen.
- das Recht zur Klammerteilauswertung, d. h. das Recht, die Sounds unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt, beliebig oft, entgeltlich oder unentgeltlich, ausschnittsweise in allen Medien (z. B. analoge oder digitale Bild-/Ton-/Datenträger und/oder sonstige Medien) zu nutzen.
- das Messerecht, d. h. das Recht, die Sounds ganz oder ausschnittsweise, unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt auf Messen, (Verkaufs-)Ausstellungen und auf ähnlichen Veranstaltungen öffentlich vorzuführen und/oder auszuwerten.
- das Recht zur Werbung, insbes. auch zur Eigenwerbung von Clipdealer und dessen Partnern, d. h. das Recht, die Sounds zu Werbezwecken in allen Werbeformen zu nutzen. Hiervon umfasst ist das Recht, die Sounds zur Eigenwerbung in allen Medien unentgeltlich zu nutzen; dieses Recht an den Sounds steht auch den Partnern von Clipdealer für deren Eigenwerbung, im Speziellen der Bewerbung der Zusammenarbeit zu. Für eine solche Verwertung erhält der Urheber keine Vergütung.
- das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, die Sounds unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bearbeitungsmethoden unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zu bearbeiten oder umzugestalten.
3. Zusicherung
3.1 Durch das Hochladen von Sounds sichert der Urheber dem Nutzer und Clipdealer zu, dass er berechtigt ist, sämtliche Lizenzrechte, die nach dieser Vereinbarung eingeräumt werden sollen, zu erteilen und dass er noch keine Rechte oder Lizenzen an Sounds eingeräumt hat, die der vorliegenden Vereinbarung widersprechen könnten. Er sichert insbesondere zu, dass keine Mitgliedschaft bei der GEMA oder einer anderen in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft gegeben ist. Er sichert zu, dass sämtliche Sounds nutzbar sind, ohne dass irgendwelche Abgaben an irgendeine in- oder ausländische Verwertungsgesellschaft gezahlt werden müssten. Der Urheber sichert zudem zu, dass an den Sounds keinerlei Verlagsrechte bestehen.
3.2 Der Urheber garantiert dem Nutzer und Clipdealer zudem, dass die Sounds und Informationen, die er auf Clipdealer zur Verfügung stellt, nicht gegen Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen.
3.3 Der Urheber stellt den Nutzer und Clipdealer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei, welche durch die schuldhafte Verletzung dieser Nutzungsbedingungen und der vorstehenden Rechteeinräumung eingetreten sind.
3.4 Der Urheber garantiert weiterhin:
(a) dass die die Sounds beschreibenden Informationen, die Clipdealer der vorliegenden Vereinbarung gemäß zur Verfügung gestellt werden, nicht gegen Urheberrechte, Markenrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen oder Dritte in irgendeiner Weise beleidigen oder in Verruf bringen.
(b) dass die an Clipdealer gelieferten Sounds keine Sperrmechanismen oder Schutzeinrichtungen enthalten, die verhindern sollen, dass die Sounds in der Form genutzt, kopiert oder verwendet werden können, wie dies in dieser Vereinbarung vorgesehen ist.
(c) dass die Sounds alle notwendigen beschreibenden Informationen enthalten, die erforderlich sind, damit sie auf der Website wirkungsvoll vermarktet werden können, dass die beschreibenden Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und korrekt sind und keine unzutreffenden, missverständlichen oder nicht funktionstüchtigen Metadaten enthalten, die als "Keyword-Spamming" wirken bzw. wirken sollen oder in unkorrekter Weise Suchergebnisse verändern, die ansonsten für solchen Inhalt angegeben werden.
3.5 Den Urhebern ist es während der Laufzeit des Vertrages mit Clipdealer untersagt, für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte mit den Kunden von Clipdealer zu machen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich Clipdealer vor, Schadensersatz oder die Herausgabe des durch das Geschäft erzielten Erlöses zu verlangen. 3.5 Den Urhebern ist es während der Laufzeit des Vertrages mit Clipdealer untersagt, für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte mit den Kunden von Clipdealer zu machen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich Clipdealer vor, Schadensersatz oder die Herausgabe des durch das Geschäft erzielten Erlöses zu verlangen.
4. Vergütung
4.1 Es gelten die auf der Internetseite von Clipdealer beziehungsweise deren Partnern aufgeführten, jeweils aktuellen Preise. Die Preisübersicht kann mit vorheriger Benachrichtigung und nach Ermessen von Clipdealer geändert werden. Die Änderungen werden auf der Website rechtzeitig bekannt gegeben und zwei Wochen später gültig. Falls die Preisänderung zum Nachteil der Urheber erfolgt, so hat der Urheber die Möglichkeit, die Sounds außerordentlich mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Clipdealer sowie deren Partner haben jedoch nach Ablauf der Frist noch 3 Monate das Recht, die Sounds zu den alten Preisen zu verwerten.
4.2 Für die Bereitstellung der Sounds erhält der Urheber von jeder anfallenden Lizenzgebühr (Gebühren lt. Preisliste abzgl. evtl. Rabatte oder sonstiger Sonderkonditionen) einen Anteil in Höhe von 50 % am Nettoumsatz.
4.3 Nettoumsatz sind
(a) die von den Kunden gezahlten Vergütungen abzüglich
- eingeräumter Kundenrabatte
- anfallender Steuern oder anderer Abzugszahlungen die laut geltendem Recht zu entrichten sind,
- Anwaltsgebühren und anderer angemessener Gebühren, die bei der Durchsetzung der vorliegenden Vereinbarung oder der Kunden-Lizenzvereinbarung entstehen,
- die Gebühren eines Finanzinstitutes für die Transaktionen (PayPal, andere),
- sowie sonstige mit der Transaktion verbundene Kosten Dritter
4.5 Die Vergütung wird fällig, wenn die Zahlung des Kunden für die Lizenzierung bei Clipdealer eingegangen ist.
4.6 Die Auszahlung des Guthabens muss bei Clipdealer beantragt werden. Dazu muss im persönlichen Bereich auf "Auszahlung" geklickt werden. Der Anteil an den Einnahmen für die gekauften Sounds wird am Anfang des auf die Beantragung folgenden Monats überwiesen, sofern das Guthaben eine Mindestsumme von 50 € erreicht hat; liegt der Betrag unter 50 €, so kann das Guthaben erst beantragt werden, sobald die Höhe des Guthabens diesen Mindestbetrag übersteigt. Beträge unter der Mindestsumme können auf schriftliche Anforderung bei Clipdealer quartalsweise gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € ausgezahlt werden. Soll das Guthaben auf ein Konto im Ausland überwiesen werden, so trägt der Urheber die eventuell hierfür anfallenden Kosten. Die Gebühren für Zahlungsanbieter wie PayPal trägt Clipdealer.
4.7 Clipdealer ist berechtigt, bereits ausgezahlte Guthaben nachträglich zurückzufordern, falls nachträglich storniert wird oder die Transaktion ungültig ist (z.B. Kreditkartenrückbelastung).
5. Vertragsdauer
5.1 Die Vertragsdauer zwischen Clipdealer und dem Urheber ist unbefristet. Beide Parteien können den Vertrag hinsichtlich der gesamten Inhalte (Sounds) oder hinsichtlich einzelner Inhalte (Sounds) mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Monatsende kündigen.
5.2 Clipdealer kann durch Zusendung einer E-Mail oder durch schriftliche Benachrichtigung an die in den Adressdaten des Urhebers letzteingetragene Kontaktdaten die Vertragsbeziehung kündigen.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
5.4 Mit Kündigung der vorliegenden Vereinbarung gelten auch die Nutzungsbedingungen als gekündigt.
5.5 Clipdealer hat sämtliche Sounds des Urhebers bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu entfernen.
5.6 Clipdealer ist berechtigt, die Lizenzierung der Sounds bis zur Vertragsbeendigung fortzusetzen. Clipdealer wird weiterhin den Anteil an der Lizenzgebühr zahlen. Sollte am Ende eines Quartals noch ein Restguthaben bestehen, so wird dieses am Ende eines Quartals überwiesen.
5.7 Möchte der Urheber nur einzelne Sounds aus der Datenbank entfernen lassen, so kann er dies in seinem persönlichen Bereich selbst tun. Clipdealer wird den/die Sound(s) innerhalb von maximal 3 Monaten ohne Berechnung einer Gebühr aus der Datenbank löschen. Clipdealer wird zudem den Partnern im nächsten Updatezyklus (spätestens quartalsweise) eine Mitteilung zur Löschung senden. Die Partner werden die Sounds innerhalb von maximal 3 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung aus der Datenbank löschen. Sollte ein Sound so schnell wie möglich entfernt werden, etwa aus rechtlichen Gründen, so sollte dies unverzüglich Clipdealer schriftlich (Telefax genügt) mitgeteilt werden.
5.8 Ausnahmen von der Löschung der Sounds:
(a) Die Voransichten der Inhalte werden nicht gelöscht, sondern verbleiben auf den Servern von Clipdealer in einem gesonderten Bereich.
(b) Sounds, die an Kunden lizenziert wurden, werden nicht gelöscht, sondern inaktiv gestellt. Die zugehörigen Daten bleiben für administrative und steuerrechtliche Nutzung sowie zu Mängelhaftungszwecken erhalten, sind aber im öffentlichen Bereich nicht mehr einzusehen.
5.9 Die Rechte werden ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr an Dritte übertragen.
5.10 Bereits an Kunden übertragene Rechte bleiben weiterhin bestehen.
6. Prüfung der Sounds, Haftungsregelung
6.1 Clipdealer hat das Recht, jedoch nicht die Verpflichtung, hochgeladene Sounds redaktionell zu prüfen. Vom Urheber eingegebene Schlagworte werden unter Umständen von Clipdealer modifiziert. Clipdealer behält sich vor, einzelne Sounds ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits aufgenommene Sounds jederzeit wieder aus der Datenbank zu löschen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Clipdealer auf Grund der Fülle der eingegebenen Sounds nicht die Möglichkeit hat, alle Sounds zu überprüfen. Für die Rechtmäßigkeit der Sounds sowie für die Berechtigung, Rechte an den Sounds weiterzugeben, trägt ausschließlich der Urheber die Verantwortung. Eine Haftung von Clipdealer in diesem Rahmen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6.2 Wird Clipdealer in Folge einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Urhebers, insbesondere hinsichtlich Verletzungen des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts, Eigentumsrechts oder gewerblicher Schutzrechte durch Dritte in Anspruch genommen, hält der Urheber Clipdealer von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei.
6.3 Gleiches gilt, wenn ein Kunde durch Dritte in Folge einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Urhebers in Anspruch genommen wird.
6.4 Clipdealer übernimmt insbesondere auch keine Haftung, die sich aus einer vertragswidrigen Verwendung der eingestellten Sounds durch den Kunden ergeben sollte.
6.5 Sollte ein Urheber oder Dritte seine eigenen oder Rechte Dritter verletzt sehen, ist dies Clipdealer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Clipdealer wird die betreffenden Sounds unverzüglich aus der Datenbank löschen.
6.6 Die Haftung von Clipdealer sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet Clipdealer für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
6.7 Die Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Für Urheber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
7.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.
7.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.
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